Das in der JVA Bielefeld-Brackwede vorgehaltene Angebot der anstaltsinternen Sucht-beratung richtet sich an alle Gefangene, die unter Substanzmissbrauch oder einer Ab-hängigkeitserkrankung leiden.

In die Beratung aufgenommen werden Gefangene, die von stoffgebundenen legalen und illegalen Suchtmitteln abhängig sind, bei denen eine stoffungebundene Abhängigkeit (Glücksspiel, Internet etc.) vorliegt oder die Substanzen missbraucht haben, ohne bereits abhängig geworden zu sein.

Die anstaltsinterne Suchtberatung arbeitet dabei eng mit verschiedenen Suchtberatungsstellen, Therapieeinrichtungen und Leistungsträgern zusammen.

Allgemeine Behandlungsziele der Suchtberatung sind:

 

  • Motivationsbildung
  • dauerhafte Suchtmittelabstinenz
  • psychische Stabilisierung
  • Aufbau von alternativen Verhaltensmöglichkeiten
  • Therapievermittlung im Rahmen der §§ 35, 36 BtMG
  • berufliche Integration und soziale Stärkung
  • Sicherstellung einer fachgerechten Substitution
  • Straffälligkeitsprävention

 

Folgende Maßnahmen werden durch die anstaltsinterne Suchtberatung in der JVA angeboten:

  • Beratungsgespräche
  • Unterstützung bei der Therapievermittlung im Rahmen des § 35 BtMG
  • Psychosoziale Betreuung Substituierter (PSB)
  • Vermittlung ambulanter Hilfen
  • Therapievorbereitungsgruppe
  • Rückfallprophylaxetraining
  • Rückfallprävention für Alkoholabhängige
  • Gesprächsgruppe für suchtmittelabhängige Frauen

Die JVA Bielefeld-Brackwede hält zwei Behandlungsabteilungen für suchtmittelabhängige Gefangene vor.

Abstinenzorientierte Abteilung (Abteilung 8B-Nord)

Die abstinenzorientierte Abteilung bietet suchtmittelabhängigen Gefangenen die Möglichkeit, in einem auf Abstinenz hinwirkenden, kontrollierten Umfeld an den Behandlungsmaßnahmen der Suchtberatung teilzunehmen.

Basierend auf der Annahme, dass sich die Dauer der Abstinenz unmittelbar auf die Abstinenzzuversicht auswirkt und sich somit die Rückfallwahrscheinlichkeit reduziert, ist das Ziel der dortigen Behandlung die langfristige Aufgabe des Substanzkonsums. Dabei dient die Abteilung als Schutzraum. Gefangene können sich dort in Verbindung mit der engen Anbindung an die Suchtberatung auf eine mögliche Entwöhnungstherapie oder eine abstinente Perspektive im Anschluss an die Inhaftierung vorbereiten.

 

Therapievermittlungsabteilung (Abteilung 8B-Ost)

Die Therapievermittlungsabteilung bietet suchtmittelabhängigen Gefangenen die Möglichkeit, sich in einem therapieeinrichtungsähnlichen Umfeld auf eine Entwöhnungstherapie vorzubereiten. Ziel der Behandlung ist die erfolgreiche Absolvierung der Entwöhnungstherapie und eine damit verbundene langfristige Aufgabe des Substanzkonsums. Auf der Abteilung entsteht die Möglichkeit in einem abstinenten Umfeld soziale Kompetenzen in der Gemeinschaft zu erproben. Es werden gemeinsame Freizeitaktivitäten durchgeführt. Darüber hinaus nehmen die Gefangenen an der allgemeinen Tagesstruktur der Anstalt teil. So dienen der Arbeitseinsatz oder allgemeine Freizeitaktivitäten als Belastungserprobung. Dadurch erlernen Gefangene schon vor Beginn der stationären Entwöhnungstherapie einen adäquaten Umgang mit den im Vergleich zum Strafvollzug deutlichen Lockerungen und größeren Freiheiten einer Therapieeinrichtung. Faktoren, die den Erfolg einer Entwöhnungstherapie negativ beeinflussen können (mangelnde Abstinenzfähigkeit/-bereitschaft, mangelnde Gemeinschaftsfähigkeit, defizitäre soziale Kompetenzen, Gewaltbereitschaft etc.), werden vom Behandlungsteam frühzeitig erkannt und bearbeitet um die Wahrscheinlichkeit eines Therapieabbruchs zu verringern.