Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen
sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang
. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
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Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
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EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur
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Wenn Sie uns über einen zertifizierten De-Mail-Zugang erreichen möchten, nutzen Sie unsere De-Mail-Adresse:
jva-bielefeld-brackwede@egvp.de-mail.de.
Sie finden uns auch im Adressverzeichnis Ihres Anbieters. Dort müssen Sie unseren Behördennamen im Suchfeld "Nachname" eingeben.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung eines De-Mail-Kontos sicher im Sinne des De-Mail-Gesetzes angemeldet sind und Sie sich zusätzlich die sichere Anmeldung bestätigen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.