Die Kernaufgabe des strukturellen Übergangsmanagements ist das Schaffen von verbindlichen Verknüpfungen und Verzahnungen des Justizvollzugs mit extern beteiligten Akteuren und Behörden bei Übergängen im Rahmen der Aufnahme in die und der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt. Durch das strukturierte Übergangsmanagement sollen interdisziplinäre Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten gefunden, erarbeitet und weiter ausgebaut werden.

Zudem ist es Ziel, dass die Übergänge innerhalb des Strafvollzuges so gestaltet werden, dass Brüche in Behandlungs- und Wiedereingliederungsprozessen weitestgehend vermieden werden. Das strukturierte Übergangsmanagement zielt darauf ab, sichere Prozessabläufe und Strukturen zu schaffen, die im Rahmen der individuellen Planung, Einleitung, Vermittlung und Durchführung von Integrations- und Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Der methodische Ansatz der fallbezogenen Einzelfallhilfe und Entlassungsvorbereitung soll durch die Arbeit des strukturierten Übergangsmanagements im Justizvollzug nicht ersetzt, sondern sinnvoll ergänzt und „unterstützt“ werden.

Bei der Etablierung des strukturellen Übergangsmanagements handelt es sich um eine komplexe und vielfältige Aufgabe, die nicht von der Justiz alleine, sondern nur im Verbund mit anderen relevanten Partnern zu lösen ist. Daher richtet sich die Arbeit der Übergansmanagerinnen und Übergangsmanager, neben den Akteuren in der Vollzugsanstalt, an eine Vielzahl von (potentiellen) regionalen und überregionalen Kooperationspartnern und Netzwerkstrukturen. Das strukturierte Übergangsmanagement verfolgt das Ziel, Netzwerkstrukturen aufzubauen, zu aktivieren, zu pflegen sowie sich in vorhandene Netzwerkstrukturen „einzubinden“ und diese mitzugestalten.

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