Nach einer Straftat gilt das öffentliche Interesse häufig nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine Situation hat der Gesetzgeber mit dem neuen Landesstrafvollzugsgesetzt gedacht.

Das neue Landesstrafvollzugsgesetz berücksichtigt verstärkt die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten (§ 7 StVollzG NRW).

Sie sind Opfer einer Straftat und möchten wissen, welche Rechte Sie haben?

Insbesondere Opfer von Gewalttaten oder Geschädigte, welche oftmals in einer besonderen Beziehung zu dem Gefangenen stehen, können den nachvollziehbaren Wunsch haben zu erfahren, ob und gegebenenfalls wann sie mit einer erneuten Begegnung mit der Täterin oder dem Täter rechnen müssen. Daher können Sie auf schriftlichen Antrag beispielsweise Auskunft über die Inhaftierung sowie deren Beendigung oder über die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen erhalten.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse eine Strafgefangene oder ein Strafgefangener oder Sicherungsverwahrter verfügt oder wo die Person plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug an. Diese Maßnahme richtet sich u.a. an Opfer oder deren Angehörige. Entscheidend sind der Wunsch der Beteiligten nach einer Vermittlung und das Vorliegen von Grundvoraussetzungen für einen Täter-Opfer Ausgleich.

An wen kann ich mich wenden?

Hier stehen Ihnen geschulte Ansprechpartnerinnen unterstützend zur Verfügung:

Ansprechpartnerinnen für Opferbelange in der JVA Bielefeld-Brackwede:

  • Frau Frank, Telefon: 0521 4896-286
  • Frau Müller, Telefon: 0521 4896-250
Sie haben auch die Möglichkeit, folgende Mailadresse zur Kontaktaufnahme zu nutzen.

Mail: Opferschutzpostfach@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Weitere Informationen zu Opferrechten und Opferhilfeeinrichtungen können Sie hier finden:

www.opferschutzportal.nrw externer Link

www.odabs.org externer Link


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um eine allgemeine Information handelt, die Rechtslage und Möglichkeiten stark vereinfacht darstellt. Jede Anfrage wird geprüft. Eine Zusage der gewünschten Informationen im konkreten Einzelfall kann daher an dieser Stelle nicht erfolgen.