Gefangene haben nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V keinen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch sichert ihnen ein vergleichbarer Leistungsanspruch die notwendige, ausreichende und zweckmäßige medizinische Versorgung – unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit.
Was erwartet Sie?
Sie koordinieren die Zusammenarbeit, vermitteln Hilfe und Pflege, beraten in medizinischen Fragen, überwachen Gesundheitsschutz, Hygiene und Diätetik und wirken auch bei Vollzugsmaßnahmen mit. Sie unterstützen aktiv und nachhaltig die Resozialisierung der Gefangenen, indem sie Krankheiten vorbeugen und heilen.
Wer als Ärztin oder Arzt im Justizvollzug arbeitet, kann sich auf die finanzielle Sicherheit des öffentlichen Dienstes, geregelte Dienstzeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, eine modern ausgestattete Ambulanz und ein Team aus qualifizierten Gesundheits- und Krankenpflegekräften verlassen. Als Fachvorgesetze haben sie die Führung und Fortbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im medizinischen Bereich in der Hand. Darüber hinaus können sie auch bei der Fortbildung und Gesundheitsprävention von Justizvollzugsbediensteten mitwirken.
Was ist an der Medizin im Justizvollzug NRW besonders?
Der Fachbereich des medizinischen Dienstes besteht in der hiesigen Behörde aus 2 hauptamtlich beschäftigten Anstaltsärzten. Zudem gehören dem Team ca. 10 Gesundheits- und Krankenpfleger an.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 36 Justizvollzugsanstalten, die jeweils über einen medizinischen Dienst verfügen. Das Justizvollzugskrankenhaus verfügt über zwei Operationssäle, Untersuchungs- und Behandlungsräume für die Ambulanzen der verschiedenen Fachrichtungen, eine Röntgenabteilung, eine physikalische Therapieabteilung sowie ein klinisch-chemisch-hämatologisches Laboratorium.
Was müssen Sie mitbringen?
Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle als Anstaltsärztin / Anstaltsarzt müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Approbation oder die Voraussetzungen für eine Berufserlaubnis in Deutschland
- Vorliegen einer Gebietsbezeichnung bzw. Voraussetzungen für die Erlangung einer Gebietsbezeichnung nahezu erfüllt, z. B. Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin / Facharzt für Innere Medizin
- Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung bzw. Bereitschaft, diese zu erlangen
- Kenntnisse in IT-Standard- und -Fachanwendungen und Bereitschaft, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten
Bei Berufung in das Beamtenverhältnis müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie?
Wie viel verdienen Sie?
So bewerben Sie sich
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an:
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Personal & Service
Umlostraße 100
33649 Bielefeld
oder an die E-Mail Adresse: Bewerbung@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
- Frau Mira Cardinale, Telefonnummer: 0521 4896-221
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- Nachweis über den Studienabschluss sowie Zeugnis/Approbationsurkunde
- Schulentlassungszeugnis
- Arbeitszeugniss über vorherige Beschäftigungen
sowie das PDF-Dokument Bewerbungsunterlagen . Dieses steht zum Download zur Verfügung.
Übrigens
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Bewerbungsunterlagen .pdf