Grundsatzziele bezogen auf die Gefangenen und die vollzugliche Ausgestaltung:

Der Vollzug der Freiheitsstrafe in der JVA Bielefeld-Brackwede dient der Resozialisierung der Gefangenen. Er erfolgt auf der Grundlage der im Strafvollzugsgesetz NRW festgelegten Ausgestaltungsgrundsätze.
Wir motivieren und leiten die Gefangenen zu einem Legalverhalten an, welches ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern soll.
Die Binnendifferenzierung der Anstalt sichert die bedarfsangepasste Ausgestaltung der vollzuglichen Behandlungsangebote. Diese sind in Konzepten niedergelegt und werden regelmäßig fortgeschrieben.

Wir bieten ein vielseitiges Arbeitsangebot im Rahmen von arbeitstherapeutischen Maßnahmen, Tätigkeiten in Eigen- und Unternehmerbetrieben bis hin zu Ausbildungsmaßnahmen als wichtigen Baustein beruflicher und sozialer Integration an.
Wir bieten ein attraktives und sinnvolles Freizeitangebot.
Wir fordern die Mitarbeitsbereitschaft der Gefangenen ein und fördern diese.
Neben administrativen und technischen Maßnahmen bildet die soziale Sicherheit einen Grundpfeiler der Sicherheitsarchitektur der Anstalt.
Ihr dient ein freundlicher, zugewandter, empathischer aber auch konsequenter Umgang mit den Insassen. Gewalt gegen Bedienstete und Mitgefangene, rassistische, frauenfeindliche und homophobe Einstellungen stehen dem Vollzugsziel diametral entgegen und werden dementsprechend nicht geduldet. Die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bevölkerung werden bei allen vollzuglichen Entscheidungen berücksichtigt.
Jeder Konsum illegaler Drogen und Alkohol wird abgelehnt. Ziel ist eine abstinente Lebensführung.
Wir schützen die Rechte der Gefangenen, fordern aber auch ihre Pflichten ein.
Wir fördern den Ausgleich zwischen Tätern und Opfern.

Eine funktionelle und ansprechende Ausgestaltung der Haftbereiche fördert ein positives Anstaltsklima und dient damit dem Vollzugsziel.

Grundsatzziele bezogen auf die Gesellschaft:

Die JVA Bielefeld-Brackwede erfüllt durch Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag.
Als Einrichtung der Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat sind wir der Einhaltung der Grund- und Menschenrechte in besonderer Weise verpflichtet. Inhaftierte sind und bleiben Angehörige unserer Gesellschaft. Unser Ziel ist es auch, Spannungen und Vorurteile zwischen Täter, Opfern und der Gesellschaft abzubauen.

Durch Öffentlichkeitsarbeit schaffen wir Transparenz und fördern das Vertrauen in die Institution („Wir haben nichts zu verstecken“).

Wir arbeiten zur Erreichung unserer Ziele mit anderen Behörden, Organisationen, freien Trägern, ehrenamtlich Tätigen und Unternehmen vertrauensvoll zusammen. Wir sind aufgeschlossen für gesellschaftliche Veränderungsprozesse.
Die Integration aller Bevölkerungsgruppen bezogen auf die Werte und Normen unserer Gesellschaft und des Rechtsstaates sehen wir als einen erweiterten gesetzlichen Auftrag.
Auch außerhalb des beruflichen Alltags stehen wir für ein positives Menschenbild ein und vertreten unsere dienstlichen Werte.

Wir arbeiten dienstleistungsorientiert (im Umgang mit Besuchern, Firmenvertretern, Kollegen etc.).
Wir gehen mit öffentlichen Mitteln verantwortlich um.

Grundsatzziele bezogen auf die Mitarbeiter und die Leitung:

Die Bediensteten der JVA Bielefeld-Brackwede sind sich der Bedeutung ihrer Arbeit und ihrer Verantwortung bewußt. Sie sind flexibel, vielseitig einsetzbar und haben Freude an ihrer Arbeit.
Wir zeigen eine professionelle Arbeitseinstellung und sind uns der Außenwirkung unseres Handelns bewußt.

Engagement und Kreativität werden gefördert.
Neigungen, Stärken und Schwächen werden bei der Förderung der individuellen Entwicklung berücksichtigt.
Als moderne Behörde profitieren wir von der Vielfalt unserer Bediensteten, von langjähriger Berufserfahrung ebenso wie vom frischen Wind der Berufsanfänger/-innen.
Die räumlichen Bedingungen, die sächliche Ausstattung und die Arbeitsmittel sind so ausgestaltet, dass sie sachgerechte Arbeit in ansprechender Atmosphäre ermöglichen.
Wir verstehen uns als „lernende Organisation“, wie im vollzuglichen Bereich sind wir auch im Bereich der Personal- und Organisationsentwicklung bemüht, Veränderungen aufzunehmen und mit zu gestalten. Dies zeigt sich z.B. in Dienstvereinbarungen zur Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, der Integration neuer Mitarbeiter/-innen oder zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Die Anstalt wird kooperativ geführt. Den Mitarbeitern/-innen werden weitgehende Entscheidungsbefugnisse eingeräumt. Bei Entscheidungen werden die Betroffenen beteiligt.
Die Leitung sorgt für ein Informationssystem, das den Mitarbeitern/-innen relevante Informationen zur Verfügung stellt.
Eine gute Zusammenarbeit zeichnet sich durch eine konstruktive Gesprächs- und Streitkultur aus. Wir gehen respektvoll miteinander um, kritisieren konstruktiv und nehmen Kritik an. Mobbing und sexistisches Verhalten wird nicht geduldet. Wir haben eine positive Fehlerkultur.
Durch Angebote zur psychosozialen Notfallversorgung nach besonders belastenden Ereignissen, Supervision, Fortbildung und teambildende Maßnahmen fördern wir die Gesunderhaltung und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Durch Jahresmitarbeiter- und Beurteilungsgespräche erhalten die Mitarbeiter/-innen regelmäßige Rückmeldungen über ihre Arbeit und die Chance, eigene Erwartungen und Ziele zu formulieren.

Wir erarbeiten gemeinsame und überprüfbare Ziele und sorgen für deren Umsetzung und eine ständige Weiterentwicklung.