Für jeden Inhaftierten besteht täglich die Möglichkeit, sich mindestens eine Stunde zu festgesetzten Zeiten im Freien aufzuhalten. Während der Freistunde können folgende sportliche Tätigkeiten wahrgenommen werden:
- Tischtennis
- Joggen
- Volleyball
Eine Stunde Aufenthalt im Freien täglich.
Für jeden Inhaftierten besteht täglich die Möglichkeit, sich mindestens eine Stunde zu festgesetzten Zeiten im Freien aufzuhalten. Während der Freistunde können folgende sportliche Tätigkeiten wahrgenommen werden: