Dem Inhaftierten kann nach besonderer Prüfung gestattet werden, sich einen Fernseher, Radiorecorder und/oder einen DVD-Player zu mieten.
Eine Möglichkeit, sich diese Geräte von Angehörigen/Bekannten in die Anstalt bringen zu lassen, besteht seit dem 01.01.2018 nicht mehr.
Zur Verhinderung eines Missbrauchs dieser Geräte werden sie verplombt.