Haftverkürzung

 

In der JVA Bielefeld-Brackwede besteht die Möglichkeit eines Beratungsgespräches, um Möglichkeiten einer Haftverkürzung zu prüfen. Die Maßnahmen zur Haftverkürzung beziehen sich insbesondere auf die Vermeidung der weiteren Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen, Zivilhaften und Untersuchungshaft. Besonderer Wert wird auf eine stabile Entlassungssituation gelegt.

Mit den Gefangenen, bei denen eine mögliche Haftreduzierung in Frage kommt, wird ein Beratungsgespräch geführt, um Tatsachen zu klären und zu prüfen, ob die Untersuchungshaft durch mildere Maßnahmen ersetzt werden kann. Diese Gespräche zur Verkürzung der Untersuchungshaft werden gegebenenfalls in Absprache mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Inhaftierten geführt.

Die Vollstreckungsbehörden überprüfen in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund nicht gezahlter Geldstrafen vorliegen. Falls während der Haft neue Informationen erlangt werden, die eine erneute Prüfung rechtfertigen, können die Inhaftierten zur Verkürzung oder Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe beitragen. Die Beraterinnen unterstützen sie unter anderem dabei, beispielsweise durch Dritte eine Geldstrafe zu begleichen oder einen entsprechenden Antrag bei den Vollstreckungsbehörden zu stellen.