Seit dem Jahr 2010 beinhaltet die vollzugliche Konzeption der JVA Bielefeld-Brackwede eine Binnendifferenzierung, um ein auf die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmtes Behandlungsangebot vorzusehen.

Zunächst wird grundsätzlich jeder Gefangene auf der Aufnahmeabteilung untergebracht, um von dort nach Durchführung der ersten Behandlungsuntersuchung gemäß der Binnendifferenzierung nach rd. 2 Wochen in die jeweiligen Hafthäuser verlegt zu werden.
Ziel ist die bedarfsgerechte Verteilung der Gefangenen auf die übrigen Hafthäuser/Abteilungen, um die frühzeitige Einleitung von Behandlungsmaßnahmen zu realisieren.

Neben den für die Unterbringung der Untersuchungsgefangenen vorgesehenen Hafthäusern bietet die JVA Bielefeld-Brackwede für die Gefangenen unterschiedliche Behandlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen eines gegliederten Vollzugssystems.

Suchtspezifische Behandlungsabteilungen
(Therapievermittlungsabteilung und Abstinenzorientierte Abteilung)

Die Therapievermittlungsabteilung bietet suchtmittelabhängigen Gefangenen die Möglichkeit, sich in einem therapieeinrichtungsähnlichen Umfeld auf eine Entwöhnungstherapie vorzubereiten. In der Regel verbringt der jeweilige Gefangene seine Haftzeit bis zur Zurückstellung der Strafe auf der Abteilung.
Die abstinenzorientierte Abteilung bietet suchtmittelabhängigen Gefangenen die Möglichkeit, in einem auf Abstinenz hinwirkenden und kontrollierten Umfeld an den Behandlungsmaßnahmen der Suchtberatung teilzunehmen. Die Gefangenen können sich auf eine mögliche Entwöhnungstherapie vorbereiten und sich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für eine Verlegung auf die Therapievermittlungsabteilung qualifizieren.

Intern offene Strafhaftabteilung

Auf der intern offenen Strafhaftabteilung werden Gefangene untergebracht, die besonderen Behandlungsbedarf haben und durch ihr vollzugliches und sonstiges Verhalten eine Öffnung der üblichen strafhaftinternen Regularien ermöglichen. Neben der Angleichung der Lebensverhältnisse dient die Unterbringung auf der intern offenen Strafhaftabteilung auch der Weiterentwicklung vorhandener psychosozialer Kompetenzen. Die Unterbringung ist wohngruppenähnlich. Idealerweise mündet die Unterbringung auf der Abteilung in einer Fortsetzung der Strafhaft im offenen Vollzug, die Unterbringung kann aber auch erfolgen, wenn vollzugsöffnende Maßnahmen sich auch perspektivisch nicht abzeichnen.
Zu den Angeboten der Abteilung gehören beispielsweise das Behandlungsprogramm für inhaftierte Gewalttäter, soziale Kompetenztrainings und Einzelpsychotherapie über externe Psychotherapeuten/-innen.

Entlassungsvorbereitungsabteilung

Die Entlassungsvorbereitungsabteilung ist ein Maßnahmenangebot in der konkreten Entlassungsphase. Grundsätzlich wird jeder Strafgefangene, der in Freiheit entlassen werden soll und länger als 1 Jahr in Haft verbracht hat, sechs bis neun Monate vor seiner Entlassung auf die Entlassungsvorbereitungsabteilung verlegt, um ihn individuell auf die Entlassung vorzubereiten und zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Hilfe zur Selbsthilfe hat dabei oberste Priorität.

Sozialtherapeutische Abteilung

Die sozialtherapeutische Abteilung verfügt über 15 Behandlungsplätze. Sie ist als „Intensivbehandlungsraum“ für Straftäter mit erheblichen und besonders rückfallrelevanten psychischen Problemen sowie Persönlichkeitsstörungen vorgesehen. Die Abteilung versteht sich als Wohngruppe, in der die gesamte Gestaltung des Zusammenlebens Teil der Behandlung ist. Den Gefangenen stehen intensive Einzeltherapien und deliktspezifische Behandlungsgruppen (BiG – Behandlungsprogramm für inhaftierte Gewalttäter und BPS – Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter) zur Verfügung. Die sozialtherapeutische Behandlung ist primär deliktfokussiert und rückfallpräventiv ausgerichtet.

 

Soweit die Strafgefangenen in den vorgenannten Behandlungsabteilungen nicht oder noch nicht untergebracht werden können, erfolgt die Unterbringung nach der Vollzugsdauer in den Hafthäusern für kurzstrafige (bis zu 1 Jahr) oder für langstrafige (über 1 Jahr) Gefangene.