- Unterstützung der Anstaltsleitung in allen Fragen des Brandschutzes
- Verhalten der Bediensteten in Hinblick auf die Brandschutzvorgaben schulen und hinweisen
- Festlegung organisatorischer, vorbeugender und abwehrender Brandschutzmaßnahme
Insbesondere:
- Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Erstellung und Aktualisierung der Alarmpläne
- Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095
- Erstellung von Verhaltensweisen für interne Selbsthilfekräfte
- Überwachung der internen Brandschutz- und Katastrophenvorkehrungen
- Beteiligung an Flucht- und Rettungswegplanungen
- Beteiligung an den gesetzlich geforderten, regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen der Mitarbeiter zum Verhalten im Brand- und Alarmfall
- Kontaktpflege zu den örtlichen Brandschutzbehörden und Feuerwehren
- Organisation und Durchführung von Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Vollmachten umfassen:
- Weisungsbefugnis bei unmittelbar drohender Gefahr für Personen und Sachwerte
- Weisungsbefugnis im Brand- und Alarmfall gegenüber innerbetrieblicher Selbsthilfekräften
- Weisungsrecht zum Erhalt des innerbetrieblichen Brandschutzstandards.
Justizvollzugsanstalt
Bielefeld-Brackwede
Dirk Hoffrichter
-Brandschutzbeauftragter-
Umlostr. 100
33649 Bielefeld
Telefon: 0521 4896-474
Fax: 0521 4896-298
E-Mail: Kontakt per Mail