Bevor ein Inhaftierter erstmalig Besuch erhalten kann, muss er die grundsätzliche Zulassung des Besuchers/der Besucher beantragen.
Nach erteilter Genehmigung können Besucher montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags unter der Telefonnummer:
- 0521 4896-230
Termine für Besuche vereinbaren. Alle Personen für den geplanten Besuch sind namentlich zu benennen. Nicht benannte Personen werden nicht zum Besuch zugelassen.
Besucher müssen gültige Ausweispapiere mitbringen. Es werden maximal 3 Besucher je Privatbesuch zugelassen. Privatbesucher sollten sich mindestens 30 Minuten vor dem Termin in der Besucherkontrolle einfinden. Nur so kann ein reibungsloser Besuchsablauf zur Zufriedenheit aller erfolgen.
Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen. Vor dem Besuch werden die Besucher gemäß Strafvollzugsgesetz (§ 19 Abs. 5 StVollzG NRW) durch Metallsonde und Abtasten kontrolliert. Durch diese Kontrolle kann sich der Einlass der nachfolgenden Besucherparteien verzögern.
Hinweis:
Als Privatbesucher können Sie pro Besuch max. 20,00 Euro in Scheinen für den Gefangenen mit in die Justizvollzugsanstalt einbringen, um an den hier aufgestellten Automaten Tabak, Süßigkeiten oder diverse Getränke zu ziehen.
Bitte beachten Sie, dass der Einkauf über ein Chipkartensystem erfolgt.
Das Aufwerten der Chipkarte (max. 20,00 Euro) funktioniert nur mit passenden Geldscheinen (5,00 €, 10,00 €, 20,00 €). Ein Wechsel von größeren Geldscheinen ist nicht möglich.
Getränke dürfen von Insassen nicht in die Hafthäuser mitgenommen werden.
Strafgefangene:
Strafgefangene können monatlich 4 Besuche je 40 Minuten erhalten. Die Besuchsplanung liegt im Ermessen der Inhaftierten.
Untersuchungsgefangene:
Besucher der Untersuchungsgefangenen, die eine richterliche Besuchserlaubnis benötigen, müssen diese zunächst beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt beantragen. Erst wenn sie diese Besuchserlaubnis erhalten haben, rufen Sie bitte hier unter der oben genannten Telefonnummer an und vereinbaren mit uns einen Besuchstermin.
Untersuchungsgefangene können monatlich 4 Besuche je 30 Minuten erhalten. Die Besuchsplanung liegt im Ermessen der Inhaftierten.