Die Vollstreckungszuständigkeit der JVA Bielefeld-Brackwede richtet sich schwerpunktmäßig nach den Richtlinien der Strafvollstreckungsordnung und dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges. Sie ist zuständig für die Vollstreckung von erwachsenen (ab 21 Jahre) männlichen und weiblichen zur Freiheitsstrafe verurteilten Personen. Auch wird die Vollstreckung der Untersuchungshaft für männliche und weibliche Gefangene vollzogen.

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vollstreckungsplan regelt die örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten nach Gerichtsbezirken.

Den aktuellen Vollstreckungsplan finden sie unter: