Was erwartet Sie?
Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
Frauen - geschlossener Vollzug -
- Freiheitsstrafe,
- Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft
- Ersatzfreiheitsstrafe.
Männer - geschlossener Vollzug -
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis 2 Jahre,
- Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
- Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten an Ausländern,
- Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft,
- Zivilhaft.
In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.
Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
Die Gefangenen erhalten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben erhalten. So erwerben sie neue Fähig- und Fertigkeiten, erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und entwickeln ein Bewusstsein für regelmäßige Arbeit.
Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.
Was müssen Sie mitbringen?
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- bestandene Meisterprüfung
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Wie viel verdienen Sie in der Ausbildung?
So bewerben Sie sich
Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Personal & Service
Umlostraße 100
33649 Bielefeld
oder an die E-Mail Adresse: Bewerbung@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
- Herrn Hanke (Werkdienstleiter) - 0521 4896-291
- Frau Kerschnitzki (Personalabteilung) - 0521 4896-296
- Frau Schlaack (Personalabteilung) - 0521 4896-289
- Frau Walter (Personalabteilung) - 0521 4896-295
- Bewerbungsschreiben
- Bewerbungsfoto
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
- Schulentlassungszeugnis
- Berufsschul- sowie Lehrzeugnisse mit Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung
- Nachweis über die abgelegte Meisterprüfung (Meisterbrief) oder die abgeschlossene Ausbildereignung
- Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit seit der Schulentlassung
- ggf. Wehr-/ Ersatzdienstbescheinigung
sowie das PDF-Dokument Bewerbungsunterlagen . Dieses steht zum Download zur Verfügung.