Feil Was erwartet Sie?

Die Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ist eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit einer festgesetzten Belegungsfähigkeit von 474 Haftplätzen für erwachsene Männer und zudem 68 Haftplätze für erwachsene Frauen. Ein weiteres Hafthaus für männliche Inhaftierte mit einer Belegungsfähigkeit von 124 Plätzen wird in Betrieb genommen.

Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:

Frauen - geschlossener Vollzug -

  • Freiheitsstrafe,
  • Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft
  • Ersatzfreiheitsstrafe.

Männer - geschlossener Vollzug -

  • Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 3 Monaten bis 2 Jahre,
  • Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
  • Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten an Ausländern,
  • Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft,
  • Zivilhaft.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben, indem sie durch Arbeit gefördert und gefordert werden.

Neben der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justizvollzugsanstalten leiten Beamtinnen und Beamte im Werkdienst die Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen. Sie arbeiten in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.

Die Gefangenen erhalten eine arbeitsmarktorientierte Aus- und Weiterbildung in den Arbeits- und Ausbildungsbetrieben erhalten. So erwerben sie neue Fähig- und Fertigkeiten, erhalten ihre Arbeitsfähigkeit und entwickeln ein Bewusstsein für regelmäßige Arbeit.

Mit ihrer Betreuung, Behandlung, Versorgung und Beaufsichtigung sorgen die Beamtinnen und Beamte im Werkdienst dafür, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten geschützt wird.

Feil Was müssen Sie mitbringen?

Der WD (Werkdienst) gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Werkdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • bestandene Meisterprüfung
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 45 Jahre alt 
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Feil Wie viel verdienen Sie in der Ausbildung?

Zu besetzen ist eine unbefristete Vollzeitstelle in der Laufbahn des Werkdienstes bei der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede. Die Einstellung erfolgt im Beschäftigtenverhältnis oder bei Vorliegen der Voraussetzungen im Beamtenverhältnis in der Laufbahn des Werkdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 LBesO A NRW). Im Beschäftigtenverhältnis erfolgt die Eingruppierung je nach beruflicher Qualifikation in den Entgeltgruppen 7 bis 9 der Entgeltordnung zum TV-L. .

Feil So bewerben Sie sich

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an:


Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Personal & Service
Umlostraße 100
33649 Bielefeld

oder an die E-Mail Adresse: Bewerbung@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de email.gif

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Herrn Hanke (Werkdienstleiter) - 0521 4896-291
  • Frau Kerschnitzki (Personalabteilung) - 0521 4896-296
  • Frau Schlaack (Personalabteilung) - 0521 4896-289
  • Frau Walter (Personalabteilung) - 0521 4896-295
Den Bewerbungsunterlagen sind folgende Dokumente vollständig beizufügen:
  • Bewerbungsschreiben
  • Bewerbungsfoto
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Schulentlassungszeugnis
  • Berufsschul- sowie Lehrzeugnisse mit Nachweis der abgelegten Gesellenprüfung
  • Nachweis über die abgelegte Meisterprüfung (Meisterbrief) oder die abgeschlossene Ausbildereignung
  • Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit seit der Schulentlassung
  • ggf. Wehr-/ Ersatzdienstbescheinigung

sowie das PDF-Dokument Bewerbungsunterlagen PDF. Dieses steht zum Download zur Verfügung.

Übrigens

Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.