Vor der erstmaligen Durchführung der Videotelefonie ist zu prüfen, in welchem Verhältnis der Gefangene zu Ihnen steht.

  1. Sie müssen sich schriftlich mit den Nutzungsbedingungen (Anlage 2) zur Videotelefonie einverstanden erklären und hierfür die Einverständniserklärung (Anlage 3) unterschreiben. Diese Unterlagen können Sie auf der hiesigen Homepage herunterladen. Bitte schicken Sie die unterschriebene Einverständniserklärung (Anlage 3) und eine Kopie ihres Ausweises an den Gefangenen.
  2. Der Gefangene gibt dann diese Unterlagen zusammen mit seinem Antrag auf Zulassung zur Videotelefonie bei den Abteilungsbediensteten ab.
  3. Der Antrag wird unter Berücksichtigung der Sicherheit- und Ordnungsbelange der Anstalt sowie der Förderungswürdigkeit der beantragten Kontakte geprüft. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt in der Vollzugskonferenz/Frühbesprechung. Das Ergebnis wird dem Gefangenen anschließend mitgeteilt.
  4. Nach erfolgter Genehmigung darf einmal im Monat die Videotelefonie genutzt werden. Sie können dann unter der Nummer
    +49 521 4896-230
    einen entsprechenden Termin für die Videotelefonie vereinbaren.
  5. Zu der vereinbarten Zeit stellen Sie bei Skype mit dem von Ihnen angegebenen Nutzerkonto eine Verbindung dem hiesigen Nutzerkonto „Bi-Bra2020“ her. Auf Aufforderung des Bediensteten halten Sie ihren Ausweis zur Identitätsfeststellung in die Webcam. Nach Feststellung der Identität wird die Verbindung mit dem Gefangenen hergestellt und die Videotelefonie kann durchgeführt werden.