Für minderjährige Kinder stellt die Inhaftierung eines Elternteils eine besonders große Belastung dar. Auch die inhaftierten Elternteile stehen vor der schwierigen Aufgabe, während der Inhaftierung einen vertrauensvollen Kontakt zu dem Kind aufrechtzuerhalten bzw. aufzubauen. Aus diesem Grund werden in Nordrhein-Westfalen die familiären Kontakte - insbesondere zu minderjährigen Kindern - besonders gefördert. So besteht für minderjährige Kinder ein zusätzliches gesetzliches Besuchskontingent. Darüber hinaus bemüht sich Nordrhein-Westfalen, den Bedürfnissen minderjähriger Kinder während des Besuchs besonders Rechnung zu tragen. Der untenstehende Kurzfilm informiert auf kindgerechte Weise über den Ablauf von Besuchen in Justizvollzugsanstalten.

Video
00:00 / 00:00
Besuch mit Kindern