Vielfach führen enorme Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung zu Straffälligkeit. Darüber hinaus erweisen sich diese Defizite als ein großes Hindernis bei der Wiedereingliederung. Vor diesem Hintergrund hat sich soziales Training als eine Maßnahme der Aus- und Weiterbildung in den Justizvollzugsanstalten etabliert, durch die bestehende Wiedereingliederungshilfen ergänzt werden. 

Ziele des sozialen Trainings sind:
  • Aufgreifen von Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung
  • Verbesserung der Handlungskompetenz in Alltagssituationen
  • Erkunden von Fähigkeiten, die zu einer Verhaltensänderung führen

Die Maßnahme basiert auf der Erkenntnis, dass dem Prozess des sozialen Lernens ein Gleichgewicht der Einstellungs-, Wissens- und Verhaltensebene zugrunde liegt und wendet sich an Strafgefangene, die sich auf eine Verlegung in den offenen Vollzug vorbereiten oder deren Entlassung voraussichtlich in 3 bis 12 Monaten erfolgt.