• Unterstützung der Anstaltsleitung in allen Fragen des Brandschutzes
  • Verhalten der Bediensteten in Hinblick auf die Brandschutzvorgaben schulen und hinweisen
  • Festlegung organisatorischer, vorbeugender und abwehrender Brandschutzmaßnahme
Insbesondere:
  • Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung nach DIN 14096
  • Erstellung und Aktualisierung der Alarmpläne
  • Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095
  • Erstellung von Verhaltensweisen für interne Selbsthilfekräfte
  • Überwachung der internen Brandschutz- und Katastrophenvorkehrungen
  • Beteiligung an Flucht- und Rettungswegplanungen
  • Beteiligung an den gesetzlich geforderten, regelmäßig durchzuführenden Unterweisungen der Mitarbeiter zum Verhalten im Brand- und Alarmfall
  • Kontaktpflege zu den örtlichen Brandschutzbehörden und Feuerwehren
  • Organisation und Durchführung von Brandschutzübungen und Betriebsbegehungen
  • Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Vollmachten umfassen:
  • Weisungsbefugnis bei unmittelbar drohender Gefahr für Personen und Sachwerte
  • Weisungsbefugnis im Brand- und Alarmfall gegenüber innerbetrieblicher Selbsthilfekräften
  • Weisungsrecht zum Erhalt des innerbetrieblichen Brandschutzstandards.

Justizvollzugsanstalt
Bielefeld-Brackwede
Dirk Hoffrichter
-Brandschutzbeauftragter-
Umlostr. 100
33649 Bielefeld

Telefon: 0521 4896-474
Fax: 0521 4896-298

E-Mail:
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