Der Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist u. a. für einen ökonomischen Betriebsablauf der Vollzugseinrichtung verantwortlich. Die Aufgaben des Verwaltungsdienstes sind breit gefächert. Neben den unmittelbar die Gefangenen betreffenden Verwaltungsaufgaben ist er insbesondere für die Verwaltung des Personals, der Haushaltsmittel, der Arbeitsbetriebe sowie für die Sicherheit der Vollzugsanstalten zuständig.

Um all diese Aufgaben zu erfüllen, sind im Verwaltungsdienst der Justizvollzugsanstalten verschiedene Laufbahngruppen vertreten: Der Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (ehemals mittlerer Verwaltungsdienst), der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst), und der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst).

Die Angehörigen der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, sind zum Beispiel als Leiterin oder Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle oder der Zahlstelle im Einsatz. Von Angehörigen der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, werden die Leitungsfunktionen in der Arbeitsverwaltung, der Haushaltsabteilung oder  der Abteilung Sicherheit und Ordnung wahrgenommen. Sie stellen auch die Verwaltungsleitung der Justizvollzugsanstalt.

Angehörige des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, erstes und zweites Einstiegsamt, sind auch als Vollzugsabteilungsleiter/-innen tätig. Sie sind insoweit eigenverantwortlich zuständig für die Vollzugsgestaltung in einer ihnen zugewiesen Vollzugsabteilung und wirken damit aktiv am Erreichen der Vollzugsziele mit.

Die Anstaltsleitung gehört der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, an.

Neben den Beamtinnen und Beamten in den vorgenannten Laufbahnen sind in den verschiedenen Verwaltungsdienststellen der Justizvollzuganstalten regelmäßig auch Tarifbeschäftigte eingesetzt.